Sauganlagen:
Für unsere Sauganlagen (Grundsysteme) gilt eine Garantie von
12 Monaten gemäß den vereinbarten Garantiebedingungen.
Die Garantie besteht zusätzlich zur Gewährleistung, für die
unsere AGB bei neuen Geräten grundsätzlich 24 Monate vorsehen.
Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
Elektrodensaugleitungen:
Saugleitungen unterliegen nutzungsbedingtem Verschleiß und sind
von unserer freiwilligen Garantie ausgenommen. Normaler
Verschleiß sowie Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung,
Reinigung oder Lagerung verursacht wurden, sind keine
Gewährleistungsfälle. Ihre gesetzlichen Mängelrechte gegenüber
Ihrem Verkäufer bleiben unberührt.
Kostenvoranschlag und Freigabe:
Vor einer kostenpflichtigen Reparatur erhalten Sie einen
Kostenvoranschlag. Stellen wir während der Reparatur weitere
Fehler fest, erhalten Sie einen aktualisierten Kostenvoranschlag.
Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten führen wir erst nach
Ihrer Freigabe aus.
Gültigkeit und Rücksendung:
Unser Kostenvoranschlag ist 30 Tage gültig. Erhalten wir
innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Ihnen, senden
wir das Gerät unrepariert an Sie zurück.
Kosten ohne Reparaturauftrag:
Wenn Sie weder eine Reparatur noch die Entsorgung beauftragen,
berechnen wir für den Kostenvoranschlag 10 % der geschätzten
Reparaturkosten, mindestens jedoch 60,00 EUR, sowie die
anfallenden Versandkosten. Voraussetzung ist, dass die
kostenpflichtige Erstellung des Kostenvoranschlags vorab
mit Ihnen vereinbart wurde. Bei Beauftragung der Reparatur
oder Entsorgung entfällt die Gebühr für den Kostenvoranschlag.
Gesonderte Geräteprüfung:
Für eine ausdrücklich beauftragte kostenpflichtige Prüfung
außerhalb der Garantie- und Gewährleistungsabwicklung berechnen
wir nach vorheriger Vereinbarung eine Prüfpauschale von
68,10 EUR. Diese fällt auch an, wenn bei der Prüfung kein
Defekt festgestellt wird.
Prüfpauschale und Kostenvoranschlagsgebühr werden nicht
nebeneinander berechnet. Bei berechtigten Garantie- oder
Gewährleistungsansprüchen gegen uns fallen keine Prüf- oder
Kostenvoranschlagsgebühren an.